Sachkunde-Schulung zur Prüfung von PSA. Lehrgang für Sachkundige für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz gem. DGUV Grundsatz 312-906
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen. Neben der sachgerechten Benutzung dieser lebensrettenden Systeme ist jede*r Unternehmer*in nach gesetzlichen Bestimmungen und berufsgenossenschaftlichen Regeln dazu verpflichtet, die PSA gegen Absturz und PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen mindestens einmal jährlich durch eine dazu befähigte Person prüfen zu lassen. Diese Sachkundeprüfung kann durch geschulte PSA-Prüfer*innen durchgeführt werden. Als sachkundig gilt, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz hat und mit einschlägigen Vorschriften, Regeln und Normen soweit vertraut ist, dass er*sie deren arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung beurteilen kann.
Termine & Anmeldung:
Teilnahmevorraussetzungen
An der Qualifizierung dürfen nur solche Personen teilnehmen,
die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und
die nachweislich auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich des Einsatzes und Umganges mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen im jeweiligen Teilbereich besitzen.
Folgende Nachweise gelten z. B. als ausreichend für die Teilbereiche:
PSAgA/RA: Unterweisungsnachweise, Eingangstests
SRHT: Übungsnachweise(Empfehlung der AGBF – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen)
SZP: mindestens Level 1 (siehe DGUV Information 212-001)
SKT: mindestens SKT Level B (siehe GBG 1.1)
Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr: Grundlehrgang nach Empfehlung AGBF
Ausrüstung zum Bergsteigen: fachsportliche Ausbildung oder Eignungstest zur/ zum Bergführer*in
Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP): Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP, mindestens Retter oder höherwertige Ausbildung
HIT: Nachweis Dienststelle, HIT Gruppe, Unterweisungsnachweise
Bergrettung: Nachweis abgeschlossene Grundausbildung (Sommer-Winter-Lehrgang)
Wer die nötige Qualifikation nicht erfüllt, hat die Möglichkeit diese über eine individuelle Schulung zu erlangen.