Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baumsyndikat eG

Die Baumsyndikat eG (Baumsyndikat) bietet Kurse in Bereichen des Kletterns und der Baumpflege an. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen und vertragliche Gestaltung zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Kursen (Kursteilnahme) zwischen den Kursteilnehmer*innen (Kursteilnehmer) und Baumsyndikat die gemeinsam bezeichnet werden als Parteien. Sie sind online auf der Homepage von Baumsyndikat abrufbar (https://baumsyndikat.de) und werden auf Anfrage auch gerne kostenfrei übermittelt (per Post oder E-Mail).
Mit der Anmeldung erklären sich die Kursteilnehmer mit der Geltung der AGB einverstanden.

1. Anmeldung – Vertragsschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an Kurs oder Lehrgang (Kursteilnahme) ist schriftlich oder in Textform (bspw. per E-Mail) an die auf der Homepage des Baumsyndikats (www.baumsyndikat.de) unter „Kontakt“ angegebenen Adressen und unter info@baumsyndikat.de möglich.

Anmeldeschluss für die Kursteilnahme ist grundsätzlich 15 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn. In Einzelfällen können spätere Anmeldung auf Anfrage berücksichtigt werden.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bis Anmeldeschluss berücksichtigt und mit einer (automatischen) Eingangsbestätigung beantwortet.

Der Vertrag über die Kursteilnahme kommt mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung in Schrift- oder Textform zustande, die mit der Rechnung versandt wird.

2. Leistungsumfang

Der vereinbarte Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung. Hier werden den einzelnen Kurs- und Lehrinhalten bestimmt (zu finden unter: https://baumsyndikat.de).

Die Durchführung erfolgt in der dort beschriebenen Art und Weise. Äußere Umstände können Änderungen der Kurszeiten, dem Ausbildungsort, des Termins oder der Kursleitung notwendig machen. Diese behält sich Baumsyndikat für den Einzelfall vor.
Selbstverständlich informiert Baumsyndikat die Kursteilnehmer hierüber rechtzeitig, soweit dies für die Kursteilnahme erforderlich ist.

3. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung erklären die Kursteilnehmer, die in der jeweiligen Kursbeschreibung aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen zu kennen und zu erfüllen (zu finden unter: www.baumsyndikat.de).

Die Nachweise über die Teilnahmevoraussetzungen (Zeugnisse, Bescheinigung, Zertifikate) sind spätestens bis 7 Tage vor Kursbeginn Baumsyndikat zu übermitteln (Post, E-Mail/Scan) zu übermitteln. Bitte sendet hier nur die Kopie. Wichtig: Bitte wendet Euch bei Fragen hierzu im Vorfeld an uns. Wir sind der Berufsgenossenschaft nachweispflichtig.

Ohne Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen besteht keine Berechtigung zur Kursteilnahme. In diesem Fall kann Baumsyndikat den Vertrag kündigen und muss Dich im Zweifel vom Kurs ausschließen. Auf eine Rückerstattung der Kursgebühren besteht in diesem Fall kein Anspruch. Der Kursteilnehmer kann jedoch eine Ersatzperson stellen,
die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt (geeignete Person).

4. Kursgebühren / Fälligkeit

Die Kursgebühren sind mit Erhalt der Rechnung fällig und spätestens bis 7 Tage vor Kursbeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen (Zahlungseingang).

Ein Anspruch auf Teilzahlungen besteht nicht. Bei Lehrgängen die mehrere Abschnitte umfassen, können Teilzahlungen mit Baumsyndikat vereinbart werden.

Sofern die Kursteilnahme als berufliche Aus- oder Weiterbildung gefördert wird, ist der Nachweis hierüber 7 Tage vor Kursbeginn Baumsyndikat vorzulegen. Baumsyndikat rechnet in diesem Fall über den geförderten Betrag gesondert mit dem Bildungsträger ab. Im Übrigen sind die Kursgebühren ohne Abzug und unabhängig von Leistungen Dritter zu begleichen und fällig.

Die Zahlung ist unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer und Bezeichnung des urses zu leisten.

Mit den Kursgebühren sind keine sonstigen Leistungen (bspw. Leihausrüstung oder Unterkunft) abgedeckt. Unterkünfte werde nicht Baumsyndikat vermittelt. Bei Bedarf kann Baumsyndikat auf Anfrage Ausrüstung für den Kurs vermitteln. Der Betrag hierfür kann mit den Kursgebühren zur Weiterleitung an den Vermieter überwiesen werden. Er wird in der Rechnung gesondert überwiesen.

5. Stornierung und Kündigung durch Kursteilnehmer

Eine Stornierung der Kursteilnahme ist bis 15 Tage vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich oder in Textform (bspw. per E-Mail) möglich. Schon geleistete Kursgebühren werden rückerstattet.

Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Stornierung mit Erstattung der Kursgebühren nicht mehr möglich, es sei denn zur Vermeidung unbilliger Härten. Die Kursteilnehmer können jedoch auf Wunsch eine geeignete Ersatzperson stellen.

Zur Vermeidung unnötiger Kosten bei späteren Stornierungen empfehlen wir daher den Abschluss einer „Seminar-Rücktritts-Versicherung“.

Im Übrigen richten sich die Rechte für Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Regelung des § 626 BGB gilt entsprechend.

6. Kündigung durch Baumsyndikat (Kursausfall)

Das Baumsyndikat eG kann den Vertrag über die Kursteilnahme kündigen (Kursausfall), wenn

  • aufgrund von höherer Gewalt oder der Wetterverhältnisse eine sichere Kursdurchführung nicht gewährleistet ist,
  • einer Kursdurchführung Infektionsschutzbestimmungen entgegenstehen,
  • die Mindestteilnehmerzahl von jeweilige in den Kursbeschreibungen aufgeführte bis 7 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht wurde
  • die Kursleitung aufgrund von durch Baumsyndikat nicht zu vertretenden Umständen ausfällt (bspw. Krankheit) und kein Ersatz bereitgestellt werden kann.

Bei Kursausfall informiert Baumsyndikat die Kursteilnehmer unverzüglich und bemüht sich um einen Ersatztermin. Geleistete Kursgebühren können auf den Ersatztermin angerechnet oder erstattet werden. Sie sind zu erstatten, wenn sich kein für die Parteien geeigneter Ersatztermin findet.

Bei einem Kursausfall eines laufenden Kurses stellt Baumsyndikat Termine zur Vollendung des Kurses bereit. Findet sich kein für die Parteien geeigneter Ersatztermin, wird die die Kursgebühr anteilig nach durchgeführten Tagen erstattet.

Ein Kursausfall ist für Baumsyndikat regelmäßig mit Kosten verbunden. Wenn der Kursausfalls und die Nichtvollendung des Kurses auf Gründen beruht, die nicht aus der Risikosphäre von Baumsyndikat rühren, behält Baumsyndikat eine angemessene Kostenbeteiligung ein. Diese beträgt in der Regel 20 % der Kursgebühren. Das Recht zum Nachweis geringer angefallener Kosten bleibt hiervon unberührt.

Im Fall der Erstattung der Kursgebühren besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am Ersatztermin.

Baumsyndikat kann den Vertrag über die Kursteilnahme aus wichtigem Grund zu jeder
Zeit kündigen. Wichtige sind:

  • die vorsätzliche oder grobfahrlässige Gefährdung der Sicherheit übriger Kursteilnehmer und Beschädigung von Kursmaterialien oder Einrichtungsgenständen von erheblichem Wert
  • eine Nichtbefolgung von Anordnungen der Kursleitung nach erfolgter Abmahnung
  • ein Verstoß gegen einzuhaltende ordnungsrechtliche Bestimmungen (wie Infektionsschutzregelungen, Brandschutz, Arbeitsschutz und Hausordnung) nach Aufforderung zur Einhaltung und Abmahnung
  • eine Tätlichkeit im Zusammenhang mit der Kursteilnahme
  • rassistisches und diskriminierendes Verhalten (i. S. d. § 1 AGG) im Zusammenhang der Kursteilnahme

Der Kursteilnehmer ist in diesem Fall von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren besteht nicht.
Im Übrigen richten sich die Rechte für Rücktritt und Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Regelung des § 626 BGB gilt entsprechend.

7. Haftung

Baumsyndikat haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

8. Urheberrechte – Rechte Dritter

Die verwendeten Schulungsunterlagen sind urheberechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung durch Baumsyndikat.
Das Aufzeichnen oder Fotografieren im Rahmen der Kursteilnahme ist nur mit dem Einverständnis der übrigen Kursteilnehmenden und der Kursleitung zulässig.

9. Gerichtsstand

Im Falle eines Rechtsstreits vereinbaren die Parteien Berlin als Gerichtsstand, soweit die Parteien Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

10. Form und Auslegung

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie zumindest in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

Sofern die AGB abweichende Vereinbarungen zulassen, bedarf diese Vereinbarung der Textform. Die Formunwirksamkeit einer abweichenden Vereinbarung gilt durch beiderseitige Erfüllung der abweichenden Vereinbarung durch die Parteien geheilt.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer lückenhaften Vereinbarung.

Top